Meinungsfreiheit ist das Recht jedes Menschen, seine eigene Meinung ohne Angst vor Konsequenzen äußern zu dürfen. Meinungsfreiheit ist ein wichtiges Menschenrecht. Informationsfreiheit bezieht sich auf den uneingeschränkten Empfang von Informationen.

Im 18. Jahrhundert beginnt der Entwicklungsprozess von Informations- und Meinungsfreiheit. Bis 1933 werden diese Freiheiten mehr oder weniger geduldet, in der Zeit des Nationalsozialismus sogar ganz abgeschafft. In der Bundesrepublik Deutschland sind Informations- und Meinungsfreiheit im deutschen Grundgesetz verfassungsrechtlich verankert.

 

Informationsfreiheit stellt in gewisser Weise das Gegenstück zu Meinungsfreiheit dar: Während Meinungsfreiheit das Recht auf freie Äußerung von Meinung beschreibt, bezieht sich Informationsfreiheit auf den uneingeschränkten Empfang von Informationen.
Im 18. Jh. begann der Prozess der Entwicklung von Informations- und Meinungsfreiheit. Bis 1933 wurden diese Freiheiten mehr oder weniger geduldet, in der Zeit des Nationalsozialismus jedoch vollständig abgeschafft. In der Bundesrepublik Deutschland sind Informations- und Meinungsfreiheit im Grundgesetz verfassungsrechtlich verankert.

 

Informations- und Meinungsfreiheit

Artikel 5 des Grundgesetzes versucht freie öffentliche Meinungsbildung und Informationsfreiheit vor allem durch den Schutz vor staatlichen Eingriffen zu gewährleisten. So heißt es im Grundgesetz wörtlich:

"(1)Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre."

Das Recht zur freien Meinungsäußerung ist eingeschränkt, z. B. im Fall persönlicher Beleidigungen und Religionsbeleidigungen.

Die verfassungsrechtliche Verankerung von Meinungsfreiheit im Grundgesetz bedeutet nicht, dass die Justiz jede Äußerung für angemessen hält. Durch die Verankerung von Informations- und Meinungsfreiheit im Grundgesetz soll gesichert werden, dass auch strittige Meinungen geäußert werden dürfen.

Der Begriff Informationsfreiheit wird oft zweifach interpretiert:

  • Einerseits meint Informationsfreiheit den uneingeschränkten Empfang von Informationen. Dies bedeutet, dass sich der Bürger uneingeschränkt aus öffentlichen Quellen informieren darf.
    Ein Beispiel für eine Einschränkung der Informationsfreiheit ist der deutsche Jugendschutz, durch den z. B. Filme und Medien einer Altersbeschränkung unterliegen.
     
  • Andererseits meint Informationsfreiheit auch die Transparenz von Informationen. Praktisch heißt das, dass die Verwaltung Akten veröffentlicht und dem Bürger den Zugang zu diesen ermöglicht.

Bedeutung von Meinungs- und Informationsfreiheit

Meinungs- und Informationsfreiheit sind wesentliche Merkmale einer funktionierenden Demokratie. Eine Demokratie ist nur dann lebendig, wenn jeder Bürger seine Meinung frei äußern kann und dieses Recht auch vor staatlicher und ziviler Einschränkung geschützt ist.
Die Bedeutung der Meinungsfreiheit hat das Bundesverfassungsgericht in mehreren Urteilen hervorgehoben.